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   OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12   

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https://dejure.org/2013,18705
OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12 (https://dejure.org/2013,18705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.07.2013 - 6 U 11/12 (https://dejure.org/2013,18705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 6 U 11/12 (https://dejure.org/2013,18705)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen unterlassener Rückgabe der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nutzungsentschädigung bzw. Schadensersatz bei nicht vollständiger Räumung; nicht erfüllte Rückbaupflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546a Abs. 1; BGB § 566
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung wegen unterlassener Rückgabe der Mietsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzte Rückbaupflicht ist keine Vorenthaltung der Mietsache!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Vorenthaltung der Mietsache: Wann ist Nutzungsentschädigung zu zahlen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzte Rückbaupflicht ist keine Vorenthaltung der Mietsache! (IMR 2013, 415)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 28
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.1988 - VIII ZR 96/87

    Vorenthaltung des Mietobjekts durch Zurücklassung zu beseitigender Einrichtungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen überlässt, keine Vorenthaltung gesehen werden (vgl. BGH WM 1974, 260, 261; BGHZ 86, 204, zitiert nach juris, Rn. 14; BGHZ 104, 285, zitiert nach juris, Rn. 13).

    So waren in dem der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.05.1988 (BGHZ 104, 285 ff) zugrunde liegenden Fall 17 Tanks mit einem Fassungsvermögen von je etwa 10.000 l auf dem Mietobjekt zurückgeblieben, die allein eine Fläche von 370 m² des Mietobjektes in Anspruch nahmen.

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Deshalb kann allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem Zustand oder mit von ihm zu beseitigenden Einrichtungen versehen überlässt, keine Vorenthaltung gesehen werden (vgl. BGH WM 1974, 260, 261; BGHZ 86, 204, zitiert nach juris, Rn. 14; BGHZ 104, 285, zitiert nach juris, Rn. 13).

    Ob die Mietsache in diesem Sinne geräumt ist oder nicht, hängt von den konkreten Umständen ab und bedarf tatrichterlicher Feststellung im Einzelfall (vgl. BGHZ 86, 204, 211; Brandenburgisches OLG, a.a.O., S. 585).

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2003 - 10 U 64/02

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich in einem Übergabeprotokoll nicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Der Vermieter muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Bedingungen bereit gewesen wäre, die Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt anzumieten (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 105; NJW-RR 2004, 300).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01
    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Der Vermieter muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Bedingungen bereit gewesen wäre, die Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt anzumieten (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 105; NJW-RR 2004, 300).
  • KG, 19.10.2006 - 12 U 178/05

    Gewerberaummiete: Voraussetzungen einer zur Entschädigung verpflichtenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    In einem weiteren Fall hat das Kammergericht (Urteil vom 19.10.2006 - 12 O 178/05 - ZMR 2007, 194) bei dem unterlassenen Rückbau einer Schaufensteranlage auf die Größe und herausragende Bedeutung der Schaufensteranlage für das gesamte Objekt abgestellt, die die Wahrnehmung des Ladenlokals von außen in entscheidender Weise mitgeprägt habe.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 24 U 7/08

    Pflichten des Mieters bei Rückgabe des Mietobjekts; Umfang der Pflicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    In einem anderen Fall waren Inventar- oder sonstige Einrichtungsgegenstände bei der Rückgabe von Gaststättenräumen, in den Mieträumen verblieben (vgl. etwa OLG Düsseldorf, DWW 2009, 308), wodurch eine vollständige Nutzung der Mieträume durch den Vermieter nicht möglich war.
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Werden mehrere selbständige prozessuale Ansprüche zu- oder aberkannt, so muss das Rechtsmittel grundsätzlich für jeden Anspruch, über den zu Lasten des Rechtsmittelführers entschieden worden ist, begründet werden (vgl. BGH NJW-RR 2007, 414, 415 m.w.N.; Musielak/Ball, a.a.O., Rn. 38).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Nichteinhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Dazu gehört die Angabe, in welchen Punkten der Berufungskläger das angefochtene Urteil bekämpfen will und welche Gründe er ihm entgegensetzt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW-RR 2006, 499, 500; BGH NJW-RR 2007, 1363; BGH NJW-RR 2008, 1398 jeweils m.w.N.; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 24 U 133/01

    Vorenthalten der Mietsache i. S. des § 557 Abs. 1 BGB a.F.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Hat die Räumung stattgefunden, befindet sich die Mietsache aber nicht in vertragsgerechtem Zustand, gerät der Vermieter in Annahmeverzug, wenn er die Rücknahme verweigert (vgl. BGH WM 1974, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 742; OLG Düsseldorf ZMR 2003, 23).
  • BGH, 14.11.2005 - II ZR 16/04

    Anforderungen an die Begründung der Berufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12
    Dazu gehört die Angabe, in welchen Punkten der Berufungskläger das angefochtene Urteil bekämpfen will und welche Gründe er ihm entgegensetzt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGH NJW-RR 2006, 499, 500; BGH NJW-RR 2007, 1363; BGH NJW-RR 2008, 1398 jeweils m.w.N.; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 29).
  • BGH, 23.01.1974 - VIII ZR 219/72

    Fälligkeit der vom Mieter nach Mietende zu zahlenden Nutzungsentschädigung

  • OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09

    Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung

  • OLG Brandenburg, 30.06.2015 - 6 U 28/14

    Insolvenzverfahren: Mietvertraglicher Rückgabeanspruch als Insolvenzforderung

    Eine nur teilweise Räumung hat, wenn die Parteien, wie hier, keine abweichende vertragliche Regelung treffen, zur Folge, dass dem Vermieter die gesamte Mietsache vorenthalten wird, sofern durch die hinterlassenen Gegenstände noch eine Weiternutzung des Objekts durch den Mieter stattfindet (Senat, Urt. v. 16.07.13 - 6 U 11/12 - Rn 54, zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.2023 - 13 W 2/23

    Ansprüche des Verpächters nach Beendigung des Pachtverhältnisses; Anspruch auf

    Das steht unter den gegebenen konkreten Umständen einer Vorenthaltung deshalb gleich, weil durch das Belassen des Aufbaus eine nicht nur unerhebliche Weiternutzung des Grundstücks durch die Beklage vorliegt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2013, 6 U 11/12 m.w.N.).
  • AG Hanau, 23.10.2020 - 32 C 227/19

    Ersatz von Mietausfallschaden, Unwirksamkeit einer Endrenovierungsklausel und

    Der Vermieter muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Bedingungen bereit gewesen wäre, die Räume zu einem bestimmten Zeitpunkt anzumieten (OLG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2013 - 6 U 11/12, ZMR 2014, 28; LG Berlin (Zivilkammer 63), Urteil vom 08.03.2016 - 63 S 213/15; BeckRS 2016, 7972, WuM 2016, 279; Schmidt-Futterer/ Streyl , 14. Aufl. 2019, BGB § 546a Rn. 99; Zehelein in Gsell/Krüger/Lorenz/Mayer Beck"scher Online Großkommentar Stand 01.10.2020 § 546 Rn. 131).
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